BUCHUNGSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Wohnungen sind Nichtraucher-Wohnungen

Personen, die nicht für die Ferienwohnung angemeldet sind, können nicht ohne unserer Zustimmung in der Wohnung untergebracht werden.

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag Deutscher Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA)

Bitte beachten Sie Ihre Rechte und Pflichten, wenn Sie eine Ferienwohnung bestellen:
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen beiden Partnern ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge, kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Partner gelöst werden.

Im einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:

  • Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  • Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde.
  • Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen. Dies gilt auch für Ferienwohnungen.